| Coronaschutzkonzept Unabhängig von allen Konzepten der Staatsregierung, der Diözese oder der Pfarrrei gilt: Die Festlegungen des Landratsamtes bzw. Gesundheitsamtes sind einzuhalten. Es gilt die jeweils aktuell veröffentlichte Version der BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Weitere detaillierte Informationen zur Corona-Prävention, z.B. für Chorproben usw. sind auf der homepage des Bistums veröffentlicht unter: https://bistum-regensburg.de/corona-aktuell Für die Aktualität der Veröffentlichungen auf der homepage des Bistums können wir nicht garantieren. |
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